Kompetenzen der Zone

Why KSSEMP?

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Kompetenzen der Zone

Sonderwirtschaftszone für Kleinunternehmen  in Kamienna Góra (KSSEMP) wurde gemäß  dem Gesetz vom 20. Oktober 1994 über  Sonderwirtschaftszonen (mit späteren  Änderungen) gegründet. Sie wird bis zum Ende Dezember 2026 tätig sein (und später gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der polnischen Investitionszone). Der Sitz von  Specjalna Strefa Ekonomiczna Małej  Przedsiębiorczości S.A. /Sonderwirtschaftszone  für Kleinunternehmen/ befindet sich in  Kamienna Góra.

Gemäß der Verordnung des Ministers für Unternehmen und Technologie vom 29. August 2018 über die Festlegung von Bereichen und deren Zuordnung zu Managern gemäß Art. 5 Abs. 3 des Gesetzes vom 10. Mai 2018 über die Unterstützung neuer Investitionen (Journal of Laws, Punkt 1162) umfasst das Gebiet innerhalb des Eigentums der Sonderwirtschaftszone Kamienna Góra für Kleinunternehmen: bolesławiecki, jeleniogórski, kamiennogórski, kępiński (Woiwodschaft wielkopolskie), lubański, lwówecki, milicki, ostrowski (Woiwodschaft wielkopolskie), trzebnicki, zgorzelecki und eine Stadt von Jelenia Góra. Die Verwaltungsgesellschaft, d. H. Die Sonderwirtschaftszone für Kleinunternehmen in Kamienna Góra, ist in 63 Gemeinden tätig, darunter 33 Städte in den Woiwodschaften Dolnośląskie und Wielkopolskie. Diese Fläche umfasst ca. 800 000,00 ha.

Die Gesellschaft verfügt über  Investitionsgebiet mit Gesamtfläche von über 540,8285 ha im Bereich von folgenden Städten: Jawor, Jelenia Góra, Kamienna Góra, Kowary, Lubań, Ostrów Wielkopolski, Piechowice, Zgorzelec und Gemeinden: Bolków, Gryfów Śląski, Janowice Wielkie, Kamienna Góra, Lubań, Lubawka, Lwówek Śląski, Mirsk, Nowogrodziec, Prusice i Żmigród. Kamienna Góra Sonderwirtschaftszone hat 17 Subzonen in den folgenden Woiwodschaften: dolnośląskie und wielkopolskie.

Sonderwirtschaftszone für Kleinunternehmen  in Kamienna Góra hat 127 Betriebsgenehmigungen und 23 Entscheidungen zur Unterstützung neuer Investitionen erteilt (Stand: September 2020). Der  Investitionsaufwand beträgt fast 3 Mrd. PLN,  es wurden fast 7,800 neue Arbeitsplätze  eingerichtet.* Zum Vergleich: es wurden  Investitionen mit den Wert von 1,444 Mln PLN  und Beschäftigung von 2603 Personen  deklariert.

Wir laden herzlich die Unternehmer zur  Nutzung von Vorteilen, die ihnen die  Lokalisierung von KSSEMP anbietet. Wir sind  davon überzeugt, dass die attraktive Lage der  Zone samt der staatlichen Beihilfe eine Chance  für einen Erfolg bildet.

*Stand: 30.06.2020

 

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Staatliche Beihilfe

Staatliche Beihilfe Der Unternehmer, die eine Investition auf dem  Gebiet der Sonderwirtschaftszone für  Kleinunternehmen in Kamienna Góra  abwickelt, erwirbt das Recht auf Nutzung der  staatlichen Beihilfe in Form eine  Steuerbefreiung.

Wir gewähren::

– staatliche Beihilfe in Höhe von 25% des  Investitionsaufwands beim Betreiben der  Geschäftstätigkeit mind. über 5 Jahre (45%  und 35% im Falle der Mittel- und  Kleinunternehmen, die mindestens 3 Jahre  tätig sind),

– staatliche Beihilfe für die Einrichtung von  neuen Arbeitsplätzen, die mind. 5 Jahre aufrecht erhalten werden in Höhe von 25%  der Kosten des neu beschäftigten Personals  (45% und 35% im Falle der Mittel- und  Kleinunternehmen, die die Arbeitsplätze mind.  über 3 Jahre aufrecht erhalten),

Die Höhe der Beihilfe wird im Verhältnis zur  Gesamtsumme der öffentlichen Mittel für das  unterstützte Projekt, dessen ungeachtet, ob  die Beihilfe aus den lokalen, regionalen,  staatlichen oder gemeinschaftlichen Mitteln,  mitfinanziert wird, berechnet.

Als eine neue Investition ist eine Investition in  Sachanlagen oder immaterielle und rechtliche  Werte, die in Einrichtung oder Ausbau eines  bestehenden Unternehmen, Diversifizieren der  Produktion durch neue Produkte, oder  wesentlicher Änderung des gesamten  Produktionsprozesses eines bestehenden  Unternehmens besteht, zu verstehen. Für  neue Investition wird auch Erwerb eines  Unternehmens, das aufgelöst worden ist ohne  Erwerb durch einen unabhängigen Investor  aufgelöst werden könnte. Die Beihilfe ist für  die Ersatzinvestitionen nicht bestimmt.

Im Falle einer Beihilfe für Abwicklung eines  großen Investitionsprojekts (die  zuschussfähigen Kosten überschreiten den  Betrag von 50.000.000 Euro) max. Wert der  Beihilfe wird nach folgendem Muster ermittelt:

 

I = R x (50 Mio. Euro + 0,5 x B + 0,34 x C)

 

Erläuterung von einzelnenSymbolen:

I – maximalerBetrag der Beihilfefür das Investitionsprojekt,

R – Intensivität der Beihilfefür das Gebiet der Investitionsabwicklung, gemäß Abs. 1,

B – Höhe von zuschussfähigen Kosten über 50  Mio. Euro, die jedoch keine 100 Mio. Euro  überschreitet,

C – Höhe von zuschussfähigen Kosten, die den  Betrag von 100 Mio. Euro überschreiten.

 

Die Grundlage für Erteilung der staatlichen  Beihilfe ist eine Genehmigung für Betrieb des  Unternehmens auf dem Gebiet der  Sonderwirtschaftszone für Kleinunternehmen  in Kamienna Góra, die durch ihren Vorstand zu erteilen ist. Die Genehmigung ermittelt den  Gegenstand und Voraussetzungen für  Betreiben der Geschäftstätigkeit auf dem  Gebiet der Zone (Investitionsaufwand und  Beschäftigungsniveau).

Ein Unternehmer kann auch eine Befreiung  vom Grundsteuer erlangen. Solcher Beschluss  ist durch die Gemeinde, auf derer Gebiet die  Investition abgewickelt wird.