Kompetenzen der Zone
Sonderwirtschaftszone für Kleinunternehmen in Kamienna Góra (KSSEMP) wurde gemäß dem Gesetz vom 20. Oktober 1994 über Sonderwirtschaftszonen (mit späteren Änderungen) gegründet. Sie wird bis zum Ende Dezember 2026 tätig sein (und später gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der polnischen Investitionszone). Der Sitz von Specjalna Strefa Ekonomiczna Małej Przedsiębiorczości S.A. /Sonderwirtschaftszone für Kleinunternehmen/ befindet sich in Kamienna Góra.
Gemäß der Verordnung des Ministers für Unternehmen und Technologie vom 29. August 2018 über die Festlegung von Bereichen und deren Zuordnung zu Managern gemäß Art. 5 Abs. 3 des Gesetzes vom 10. Mai 2018 über die Unterstützung neuer Investitionen (Journal of Laws, Punkt 1162) umfasst das Gebiet innerhalb des Eigentums der Sonderwirtschaftszone Kamienna Góra für Kleinunternehmen: bolesławiecki, jeleniogórski, kamiennogórski, kępiński (Woiwodschaft wielkopolskie), lubański, lwówecki, milicki, ostrowski (Woiwodschaft wielkopolskie), trzebnicki, zgorzelecki und eine Stadt von Jelenia Góra. Die Verwaltungsgesellschaft, d. H. Die Sonderwirtschaftszone für Kleinunternehmen in Kamienna Góra, ist in 63 Gemeinden tätig, darunter 33 Städte in den Woiwodschaften Dolnośląskie und Wielkopolskie. Diese Fläche umfasst ca. 800 000,00 ha.
Die Gesellschaft verfügt über Investitionsgebiet mit Gesamtfläche von über 540,8285 ha im Bereich von folgenden Städten: Jawor, Jelenia Góra, Kamienna Góra, Kowary, Lubań, Ostrów Wielkopolski, Piechowice, Zgorzelec und Gemeinden: Bolków, Gryfów Śląski, Janowice Wielkie, Kamienna Góra, Lubań, Lubawka, Lwówek Śląski, Mirsk, Nowogrodziec, Prusice i Żmigród. Kamienna Góra Sonderwirtschaftszone hat 17 Subzonen in den folgenden Woiwodschaften: dolnośląskie und wielkopolskie.
Sonderwirtschaftszone für Kleinunternehmen in Kamienna Góra hat 127 Betriebsgenehmigungen und 23 Entscheidungen zur Unterstützung neuer Investitionen erteilt (Stand: September 2020). Der Investitionsaufwand beträgt fast 3 Mrd. PLN, es wurden fast 7,800 neue Arbeitsplätze eingerichtet.* Zum Vergleich: es wurden Investitionen mit den Wert von 1,444 Mln PLN und Beschäftigung von 2603 Personen deklariert.
Wir laden herzlich die Unternehmer zur Nutzung von Vorteilen, die ihnen die Lokalisierung von KSSEMP anbietet. Wir sind davon überzeugt, dass die attraktive Lage der Zone samt der staatlichen Beihilfe eine Chance für einen Erfolg bildet.
*Stand: 30.06.2020
Staatliche Beihilfe Der Unternehmer, die eine Investition auf dem Gebiet der Sonderwirtschaftszone für Kleinunternehmen in Kamienna Góra abwickelt, erwirbt das Recht auf Nutzung der staatlichen Beihilfe in Form eine Steuerbefreiung.
Wir gewähren::
– staatliche Beihilfe in Höhe von 25% des Investitionsaufwands beim Betreiben der Geschäftstätigkeit mind. über 5 Jahre (45% und 35% im Falle der Mittel- und Kleinunternehmen, die mindestens 3 Jahre tätig sind),
– staatliche Beihilfe für die Einrichtung von neuen Arbeitsplätzen, die mind. 5 Jahre aufrecht erhalten werden in Höhe von 25% der Kosten des neu beschäftigten Personals (45% und 35% im Falle der Mittel- und Kleinunternehmen, die die Arbeitsplätze mind. über 3 Jahre aufrecht erhalten),
Die Höhe der Beihilfe wird im Verhältnis zur Gesamtsumme der öffentlichen Mittel für das unterstützte Projekt, dessen ungeachtet, ob die Beihilfe aus den lokalen, regionalen, staatlichen oder gemeinschaftlichen Mitteln, mitfinanziert wird, berechnet.
Als eine neue Investition ist eine Investition in Sachanlagen oder immaterielle und rechtliche Werte, die in Einrichtung oder Ausbau eines bestehenden Unternehmen, Diversifizieren der Produktion durch neue Produkte, oder wesentlicher Änderung des gesamten Produktionsprozesses eines bestehenden Unternehmens besteht, zu verstehen. Für neue Investition wird auch Erwerb eines Unternehmens, das aufgelöst worden ist ohne Erwerb durch einen unabhängigen Investor aufgelöst werden könnte. Die Beihilfe ist für die Ersatzinvestitionen nicht bestimmt.
Im Falle einer Beihilfe für Abwicklung eines großen Investitionsprojekts (die zuschussfähigen Kosten überschreiten den Betrag von 50.000.000 Euro) max. Wert der Beihilfe wird nach folgendem Muster ermittelt:
I = R x (50 Mio. Euro + 0,5 x B + 0,34 x C)
Erläuterung von einzelnenSymbolen:
I – maximalerBetrag der Beihilfefür das Investitionsprojekt,
R – Intensivität der Beihilfefür das Gebiet der Investitionsabwicklung, gemäß Abs. 1,
B – Höhe von zuschussfähigen Kosten über 50 Mio. Euro, die jedoch keine 100 Mio. Euro überschreitet,
C – Höhe von zuschussfähigen Kosten, die den Betrag von 100 Mio. Euro überschreiten.
Die Grundlage für Erteilung der staatlichen Beihilfe ist eine Genehmigung für Betrieb des Unternehmens auf dem Gebiet der Sonderwirtschaftszone für Kleinunternehmen in Kamienna Góra, die durch ihren Vorstand zu erteilen ist. Die Genehmigung ermittelt den Gegenstand und Voraussetzungen für Betreiben der Geschäftstätigkeit auf dem Gebiet der Zone (Investitionsaufwand und Beschäftigungsniveau).
Ein Unternehmer kann auch eine Befreiung vom Grundsteuer erlangen. Solcher Beschluss ist durch die Gemeinde, auf derer Gebiet die Investition abgewickelt wird.